Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Rechte und Pflichten

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.

Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Die Gastgeberin ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. Ein solcher wäre die Beistellung einer adäquaten Ersatzunterkunft und die Übernahme eventueller Preisdifferenzen.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der von der Gastgeberin ersparten Aufwendungen in der Höhe von 20%.
5. Die Gastgeberin ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer seines Vertrags den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Erfüllungsort ist Salzburg. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Gastaufnahmevertrag wird das für Salzburg sachlich zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Ist der Gast Verbraucher, der einen im Inland gelegenen Beschäftigungsort oder Wohnsitz hat, wird als Gerichtsstand der vom Verbraucher in der Anmeldung bekannt gegebene Beschäftigungsort oder Wohnsitz als Gerichtsstand vereinbart.
Auf den gegenständlichen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden, die Bestimmungen der Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB) und des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) bleiben aufrecht, soweit nicht diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anderes bestimmen.

II. Stornobedingungen

Mit guten Gründen darf im Gastgewerbe ein besonderes, von Gastlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber erwartet werden. Schließlich ist die Gastlichkeit entscheidender Bestandteil einer jeden gastronomischen Leistung. Doch immer wieder wird dieses Verhältnis getrübt durch Rechtsstreitigkeiten. In Vergessenheit gerät häufig, dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grunde besteht weit verbreitet die Ansicht, die Reservierung eines Hotelzimmers sei eine Art „unverbindliche Voranfrage“, die zwar den Hotelier verpflichte, vom Gast aber jederzeit folgenlos rückgängig gemacht werden könne. Um dem in dieser Frage bestehenden Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen, ein paar Worte zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer:
Völlig unabhängig von den Gründen der Abbestellung besteht kein „Recht auf Stornierung“ einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend der Hotelvertragsbedingungen zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird. Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wird oftmals unter der Bezeichnung „Stornogebühr“ geführt. Es handelt sich bei der Stornogebühr nicht um eine Sanktion oder Strafe für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die Stornogebühr beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen.

II.1 Einzelreisende

Eine kostenlose Stornierung gewähren wir für Einzelreisende bis 2 Tage vor der Anreise. Nach Ablauf dieser Frist oder bei Nichtanreise werden Stornogebühren fällig. Wenn das/die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden konnte(n), stellen wir 80% des Zimmerpreises einer Übernachtung in Rechnung. Wenn das/die Zimmer noch anderweitig vergeben werden konnte(n), verrechnen wir 20% des Zimmerpreises einer Übernachtung als Bearbeitungsgebühr und Mehraufwand.

Für verfrühte Abreisen gelten dieselben Stornofristen wie für Ankünfte. Das heißt, eine frühere als die geplante Abreise ist mindestens zwei Tage vorher bekannt zu geben.
Wenn Aufenthalte damit unter die Mindestaufenthaltsdauer fallen, werden 20% auch dann verrechnet, wenn die Stornierung rechtzeitig erfolgt ist. Im Übrigen gilt Punkt I.2. der Geschäftsbedingungen.

In der Hauptsaison gilt bei hoher Auslastung folgende Regelung:
Eine Stornierung der Buchung ist für Einzelreisende bis 14 Tage vor der Anreise kostenlos möglich, bei einer Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor geplanter Anreise stellen wir 50% des Zimmerpreises für höchstens 3 Tage in Rechnung, bei einer Stornierung ab 6 Tagen vor Anreise oder bei Nichtanreise stellen wir 80% des Zimmerpreises für höchstens 3 Tage in Rechnung, wenn das/die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden konnte(n). Wenn das/die Zimmer anderweitig vergeben werden konnte(n), verrechnen wir bei einer Stornierung ab 14 Tage vor Anreise 20%
des Zimmerpreises für höchstens 3 Tage als Bearbeitungsgebühr.
Für Spitzenzeiten (Adventwochenenden, Silvester, Ostern, Pfingsten u.a.) behalten wir uns vor, die Fristen je nach Auslastung zu verlängern. Die jeweils gültigen Fristen werden jedem entsprechenden Angebot beigefügt. Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

II.2 Gruppen

Gruppen von 6 – 14 Personen müssen eine Anzahlung von 50% der gebuchten Leistungen bis 7 Tage vor Anreise leisten. Die Begleichung des Restbetrags erfolgt bei Abreise in der Pension. Im Fall einer Stornierung wird die Anzahlung mit eventuellen Stornierungskosten verrechnet. Eine Stornierung der gesamten Gruppenbuchung ist bis 7 Tage vor der Anreise kostenlos möglich. Bei einer Stornierung zwischen 6 und 2 Tagen stellen wir 50% der gebuchten Leistungen als Stornokosten in Rechnung. Die Stornierung einzelner Zimmer (bis zu 2 Zimmern) ist bis 2 Tage vor der Anreise kostenlos möglich. Nach Ablauf dieser Frist oder bei Nichtanreise stellen wir 80% des Zimmerpreises in Rechnung, soweit das/die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden konnte(n).
Wenn das/die Zimmer anderweitig vergeben werden konnte(n), verrechnen wir 20% des Zimmerpreises einer Übernachtung als Bearbeitungsgebühr und Mehraufwand.
Für verfrühte Abreisen gelten dieselben Stornofristen wie für Ankünfte. Das heißt, eine frühere als die geplante Abreise ist mindestens zwei Tage vorher bekannt zu geben. Im Übrigen gilt Punkt I.2. der Geschäftsbedingungen.
In der Hochsaison behalten wir uns vor, die Fristen je nach Auslastung zu verlängern. Die jeweils gültigen Fristen werden jedem entsprechenden Angebot beigefügt.

Gruppen ab 15 Personen müssen eine Anzahlung von 30% der gebuchten Leistungen bis 4 Wochen vor Anreise leisten. Die Begleichung des Restbetrags erfolgt bei Abreise in der Pension. Im Fall einer Stornierung wird die Anzahlung mit den Stornierungskosten verrechnet. Eine Stornierung der gesamten Gruppenbuchung ist bis 4 Wochen vor der Anreise kostenlos möglich. Bei einer Stornierung von 27 bis 14 Tagen vor der Anreise stellen wir 30% der gebuchten Leistungen als Stornokosten in Rechnung, 13 – 7 Tage vor der Anreise 50%. Bei einer Stornierung nach Ablauf dieser Fristen oder bei Nichtanreise stellen wir 80% der gebuchten Leistungen in Rechnung, soweit das/die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden konnte(n). Die Stornierung einzelner Zimmer (bis zu 2 Zimmern) ist allerdings bis 2 Tage vor der Anreise kostenlos möglich.
Wenn das/die Zimmer anderweitig vergeben werden konnte(n), verrechnen wir 20% des Zimmerpreises einer Übernachtung als Bearbeitungsgebühr und Mehraufwand.
Für verfrühte Abreisen gelten dieselben Stornofristen wie für Ankünfte. Das heißt, eine frühere als die geplante Abreise ist mindestens zwei Tage vorher bekannt zu geben. Im Übrigen gilt Punkt I.2. der Geschäftsbedingungen.

Für Spitzenzeiten (Adventwochenenden, Silvester, Ostern, Pfingsten) behalten wir uns vor, die Fristen – je nach Auslastung – zu verlängern. Die jeweils gültigen Fristen werden jedem entsprechenden Angebot beigefügt.

Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

III. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung ist, wenn nicht anders vereinbart, spätestens bei Abreise zu begleichen. Wenn vereinbart wird, dass die Rechnung per Post zugesandt wird (Firmenkunden, Reisebüros), so ist sie bis 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird das Kundenkonto mit Verzugszinsen in der Höhe von 2% der Rechnungssumme pro Monat belastet. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von € 3,62 geschuldet.

IV. An- und Abreise

Am Anreisetag stehen die Zimmer spätestens ab 14.00 Uhr zur Verfügung, nach Vereinbarung auch früher. Reguläre Anreisezeit ist zwischen 14.00 und 19.00 Uhr. Eine Anreise außerhalb dieser Zeiten muss ausdrücklich vereinbart werden. Werden Zimmer bis 19.00 nicht in Anspruch genommen, ist die Gastgeberin berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Das heißt, die Zimmer werden frei gegeben, wenn keine spätere Ankunft vereinbart wurde.
Am Abreisetag stehen die Zimmer bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Im Fall einer nicht ausdrücklich vereinbarten verspäteten Abreise bis 14.00 Uhr werden 50% des Zimmerpreises verrechnet, bei einer noch späteren Abreise 80% des Zimmerpreises.

Salzburg, 15.07.03